Urne mit nach Hause nehmen? Rechtliche Grundlagen und ethische Fragen

Die Frage, ob man die Urne mit nach Hause nehmen darf, ist ein sensibles und oft kontrovers diskutiertes Thema. In diesem Artikel werden die rechtlichen und ethischen Aspekte dieses Vorgangs erklärt. 

Urne mit nach Hause nehmen – gesetzliche Aspekte

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bestattungsgesetze von Land zu Land unterschiedlich sind und dass es auch innerhalb eines Landes unterschiedliche Vorschriften geben kann. In einigen Ländern wie z.B. in Tschechien, in der Schweiz oder in den Niederlanden ist es beispielsweise erlaubt, die Urne mit nach Hause zu nehmen, während es in anderen (Deutschland) streng verboten ist. 

Urne mit nach Hause nehmen – ethische Aspekte

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es auch ethische Überlegungen zu berücksichtigen. Manche Menschen sind der Ansicht, dass es respektlos ist, die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufzubewahren, während andere dies als eine Möglichkeit sehen, die Erinnerung an einen geliebten Menschen lebendig zu halten. Die Urne zu Hause bietet den Angehörigen nach dem Verlust eines geliebten Menschen mehr Zeit zum Trauern, so dass sie die Bestattung nicht unmittelbar nach dem Tod vollziehen müssen. Es ist wichtig, sich mit diesen ethischen Überlegungen auseinanderzusetzen, um eine für sich persönlich passende Entscheidung zu treffen.

Vorteile der Naturbestattung mit der Urne zu Hause

  • Selbstbestimmung – Die Möglichkeit, den gewünschten Ort für die eigene Ruhe nach dem Tod selbst auszuwählen.
  • Unterstützung für die Trauernden – Das Wissen, dass die verstorbene Person weiterhin „anwesend“ ist, erleichtert den Angehörigen den Trauerprozess und das Verständnis des Verlustes.
  • Flexibilität – Die Option, sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Beisetzung zu entscheiden, bleibt bestehen.

Wie darf man auch in Deutschland die Urne mit nach Hause nehmen? 

Die Mitnahme und die Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist lediglich in Verbindung mit dem Erwerb einer Naturbestattung im Ausland gestattet, wo die Vorschriften weniger streng sind. Beispielsweise legt das Gesetz in Tschechien nicht fest, wann die Asche bestattet werden muss. Somit ist nach dem Erwerb der Naturbestattung in Tschechien Naturbestattung in Tschechien die Zeit für die Abschiedsnahme unbegrenzt. 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.meliora-via.de